BEM-Gespräche im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Das BEM-Gespräch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Das BEM-Gespräch stellt eine wichtige und entscheidende Phase innerhalb des gesamten BEM-Verfahrens dar. Ein BEM-Gespräch erfolgt nach dem ersten Informationsgespräch. Hierbei liegt der Fokus sehr stark auf der gesundheitlichen Situation des BEM-Berechtigten.

Durch dieses Gespräch sollen die Gründe, welche zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben erfasst werden. Bedürfnisse, Wünsche und Interessen des Betroffenen stehen hierbei im Vordergrund. Dementsprechend sollte der größte Redeanteil vom BEM-Berechtigten ausgehen.

Somit erhält eine BEM-Zuständigkeit innerhalb eines BEM-Gesprächs Informationen über die Ursachen, welche zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, sowie über den momentanen Gesundheitszustand der betroffenen Person. Darauf aufbauend besteht die optimale Ausgangsbasis, um eine zielgerichtete Maßnahmenauswahl zu treffen.


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Ablauf eines BEM-Gesprächs

Das BEM-Gespräch wird in der Endphase des Informationsgesprächs eingeleitet. Im Rahmen des Informationsgesprächs erfolgt die Terminvereinbarung für das nachfolgende BEM-Gespräch. Eine erste Vertrauensbasis zwischen der für das BEM zuständigen Person und dem BEM-Berechtigten sollte in jedem Falle schon vorliegen, da diese Basis innerhalb eines BEM-Gesprächs essentiell ist.

Wurde solch eine Vertrauensbasis während des Informationsgesprächs nicht geschaffen, hat dies Auswirkungen auf das BEM-Gespräch, was eine umfassende Aufklärung vonseiten des Betroffenen über seinen aktuellen Gesundheitszustand einschränken kann.

Des Weiteren wird innerhalb eines Informationsgesprächs geklärt, welche Personen am weiteren BEM-Prozess beteiligt werden sollen. Die Hinzunahme von Beteiligten obliegt dem Wunsch der betroffenen Person. Beteiligte können zum Beispiel der Betriebsarzt, Personaler oder die Vertrauensperson des BEM-Berechtigten sein.

Diese genannten Faktoren haben entscheidenden Einfluss auf das nachfolgende BEM-Gespräch.

Ein BEM-Gespräch sollte genau wie das Informationsgespräch an einem ruhigen, diskreten Ort stattfinden. Das BEM-Gespräch ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass man nun viele relevante Informationen von der betroffenen Person erhalten möchte. Je mehr zielführende Informationen eine BEM-Zuständigkeit erhält, desto besser kann eine zielgerichtete und individuelle Maßnahmenauswahl erfolgen.

Aus diesem Grund sollte der größte Redeanteil vom BEM-Berechtigten ausgehen. Um diesen Redefluss bei einem Mitarbeiter herbeizuführen, bedarf es, neben einer geschaffenen Vertrauensbasis, ebenfalls den richtigen inhaltlichen Schwerpunkt. Innerhalb eines BEM-Gesprächs sollten folgende Inhalte behandelt werden:

  • Ist-Situation

  • Versorgungssystem und soziale Unterstützungsstrukturen

  • Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

  • Motivation des Beschäftigten

  • Maßnahmensegmentierung

  • Erwartungen der Beschäftigten

Durch eine umfassende Behandlung dieser Inhalte erlangt der BEM-Verantwortliche einen genauen Status quo über den gesundheitlichen Ist-Zustand des Mitarbeiters und wird außerdem über die Ursachen für die bestehende Langzeiterkrankung informiert.

Darauf aufbauend ist es nun möglich Maßnahmen zielgerichtet zu segmentieren, auszuwählen, zu planen und schlussendlich umzusetzen. Innerhalb der Maßnahmensegmentierung sollte der BEM-Berechtigte aktiv mit einbezogen werden.

So ist es sinnvoll sich bei dem BEM-Berechtigten zu informieren, welche möglichen Ideen dieser hätte, um seine Situation zu verbessern; der BEM-Berechtigte ist immer Experte für seine individuelle Lebenssituation. Des Weiteren sollte bei der Maßnahmenauswahl darauf geachtet werden, dass diese Akzeptanz bei der betroffenen Person findet. Nur durch ein hohes Maß an Akzeptanz entsteht eine intensive Beteiligung bei den Mitarbeitern, welche zu einem erfolgreichen BEM-Verfahren beiträgt. Falls weitere Personen am BEM-Prozess beteiligt sind (Betriebsarzt, Psychologe, usw.), sollten die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Person abgestimmt werden.


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Bedeutung eines BEM-Gesprächs

Das BEM-Gespräch hat wie jede andere Phase innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine hohe Bedeutung. Ein BEM-Gespräch bildet das Fundament für die erfolgreiche Maßnahmenumsetzung. Ohne einen umfassenden gesundheitlichen Status quo des BEM-Berechtigten erhoben zu haben, kann keine zielgerichtete Maßnahmenauswahl durchgeführt werden.

Somit hat das BEM-Gespräch entscheidenden Einfluss darauf, ob die Maßnahmenumsetzung in einen Erfolg oder Misserfolg mündet.

Allerdings ist ein BEM-Gespräch nicht nur für die Ermittlung des Status quo und die individuelle Maßnahmenauswahl von hoher Bedeutung, sondern auch für die Sensibilisierung der betroffenen Mitarbeiter wichtig. Ein BEM-Gespräch verfolgt somit ebenfalls das Ziel, den Vertrauensaufbau zu einem BEM-Berechtigten weiter zu stärken.

Ein wachsendes Vertrauensverhältnis verringert das Risiko, dass der BEM-Berechtigte das Verfahren innerhalb der nachfolgenden Phasen abbricht. Außerdem reduziert ein festes Vertrauensverhältnis die Skepsis gegenüber dem BEM-Verfahren und stärkt somit die Akzeptanz und Beteiligung für empfohlene Maßnahmen.


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Anforderungen an die BEM-Zuständigkeit

Das BEM-Gespräch stellt große Anforderungen an eine BEM-Zuständigkeit. Genau wie bei einem Informationsgespräch sind Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz und kommunikative Stärken wichtige Attribute, die eine BEM-Zuständigkeit vorweisen sollte.

Vor allem die kommunikativen Fähigkeiten sind als besonders wichtig anzusehen. Durch den Fakt, dass ein Betroffener das Verfahren zu jeder Zeit und in jeder Phase beenden kann, bedarf es einem kommunikativ starken Motivator, der die Mitarbeiter in Ihrer Entscheidung für das BEM bestärkt und ihnen Ängste und Skepsis nimmt.

Des Weiteren sollte eine für das BEM zuständige Person einen gewissen gesundheitsbezogenen Wissensstand aufweisen, um zum einen mit verschiedenen Krankheitsbildern und Begriffen nicht überfordert zu sein, sowie zum anderen für ein gesundheitliches Problem die passende Maßnahme auswählen zu können.

Die Anforderungen an die Zuständigkeiten steigen häufig im Bereich der psychischen Erkrankungen. Betroffene mit einer psychischen Erkrankung öffnen sich in der Regel nur sehr schwer; dies erschwert zumeist den zwischenmenschlichen Kontakt innerhalb eines BEM-Gesprächs.

Eine weitere Herausforderung ist der Fakt, dass es zu Situationen im BEM kommen kann, bei denen die Zuständigkeiten an Ihre persönlichen Grenzen stoßen. Häufig fehlt es im Rahmen der Gesprächsführung an der nötigen Ausbildung, um psychisch erkrankten Personen die geeignete Unterstützung anzubieten und sich selbst gleichzeitig professionell abzugrenzen.

In diesen Situationen ist es äußerst wichtig, die richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren oder sich über gezielte Schulungen im Bereich der richtigen Gesprächsführung im BEM weiterzubilden.


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Fazit zum BEM-Gespräch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Das BEM-Gespräch ist eine weitere wichtige Phase innerhalb des gesamten BEM-Verfahrens. Das BEM-Gespräch hat die Aufgabe den gesundheitlichen Status quo der betroffenen Person zu ermitteln und die Gründe, welche zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit geführt haben, aufzudecken. Darauf aufbauend können zielgerichtete Maßnahmen ausgewählt und in der darauf folgenden Phase umgesetzt werden.

Die wichtigsten Faktoren für den Erfolg eines BEM-Gesprächs sind das Vertrauensverhältnis zum BEM-Berechtigten, die lösungsorientierte Gesprächsführung, sowie die Ableitung von individuellen und zielgerichteten Maßnahmen. Diese Elemente können allerdings nur von Personen umgesetzt werden, welche das entsprechende Know-how und die für ein BEM-Gespräch passenden Attribute mitbringen.