Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Maßnahmen als Baustein für ein erfolgreiches BEM

Es gibt unzählige praxiserprobte und evidenzbasierte Maßnahmen, welchen im BEM eingesetzt werden können und einen enormen Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen schaffen können. Dieser Mehrwert kann allerdings nur entstehen, wenn die ausgewählten Maßnahmen für ein Individuum absolut geeignet sind.

Es existiert nicht die eine erfolgversprechendste Maßnahme, sondern Maßnahmen müssen zielgerichtet im Hinblick auf die persönliche Situation einer Person ausgewählt werden. Somit gibt es viele unterschiedliche Maßnahmen, die in verschiedenen Fällen den größten Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen liefern.

Die Maßnahmen haben daher innerhalb des BEM-Verfahrens eine hohe Bedeutung. Dabei lassen sich BEM-Maßnahmen in die Bereiche Prävention, Rehabilitation, Integration und Outplacement untergliedern.

Der nachfolgende Blogartikel soll über das strukturierte Vorgehen innerhalb einer Maßnahmenphase aufklären und die vier Bereiche der BEM-Maßnahmen umfassend beleuchten.


Die Online-Schulung Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement vermittelt den Teilnehmern die praxiserprobte Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse des BEM-Berechtigten und sorgt somit für eine leistungsfähige Wiedereingliederung.


Der Weg zur Maßnahmenumsetzung im BEM

BEM-Maßnahmen müssen zielgerichtet auf die jeweils betroffene Person abgestimmt sein. Somit bedarf es vor der Maßnahmenauswahl einer umfassenden Analyse. Diese Analyse erfolgt in der Phase des BEM-Gesprächs. Hier sprechen der BEM-Berechtigte und der BEM-Experten partnerschaftlich über den aktuellen gesundheitlichen Ist-Zustand und erläutern Gründe, welche zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit geführt haben.

Anhand dieses Wissens können Maßnahmen zielgerichtet segmentiert werden, da gewisse Maßnahmen nun gänzlich ungeeignet sind und andere wiederum nun sehr stark in den Fokus des BEM-Experten rücken.

Innerhalb der Maßnahmenauswahl ist es wichtig, die Bedürfnisse, Meinungen und Wünsche der betroffenen Person zu berücksichtigen. Dies ist von großer Bedeutung, da der Betroffene diejenige Person ist, welche die Maßnahmen mit größtmöglichem Tatendrang umsetzen soll. Tatendrang, Motivation und Beteiligung entstehen allerdings nur dann, wenn die Akzeptanz und das Verständnis für die Maßnahmen bei der betroffenen Person gegeben sind.

Ist der gesundheitliche Ist-Zustand, die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit analysiert, sowie die Akzeptanz der betroffenen Person vorhanden, so kann eine Maßnahmenumsetzung innerhalb der Prävention, Rehabilitation, Integration oder dem Outplacement stattfinden.


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Die vier Bereiche der BEM-Maßnahmen

Wie oben bereits beschrieben, lassen sich die BEM-Maßnahmen in die Bereiche Prävention, Rehabilitation, Integration und Outplacement unterteilen. Jede dieser Bereiche verfolgt ein anderes Ziel. Im Folgenden wird jeder Bereich ausführlich beleuchtet.

Unter präventiven Maßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die das Ziel verfolgen, Arbeitnehmer vor einer Langzeiterkrankung vorbeugend zu schützen. Eine weitreichende Informationspolitik, die Vermeidung von arbeitsbedingten physischen und psychischen Gefährdungen und die Maßnahmen aus der Gesundheitsförderung bilden hierbei das Fundament, um einen präventiven Ansatz zu verfolgen.

Beispiele hierfür wären die Platzierung von Info-Flyern zum Thema Suchterkrankungen, Ergonomie-Checks, eine Psychische Gefährdungsbeurteilung oder Gesundheitstage.


Die Online-Schulung Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement vermittelt den Teilnehmern die praxiserprobte Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse des BEM-Berechtigten und sorgt somit für eine leistungsfähige Wiedereingliederung.


In den Bereich der Rehabilitation fallen alle Maßnahmen, die einen langzeiterkrankten Arbeitnehmer in das Unternehmen wiedereingliedern sollen. Dabei können berufliche oder medizinische Rehabilitationsmaßnahmen genauso angewendet werden, wie eine stufenweise Steigerung der Arbeitsbelastung.

Vor allem die stufenweise Steigerung der Arbeitskapazität nach dem Hamburger Modell ist eine sehr häufig angewendete Maßnahme. Im Rahmen des Hamburger Modells ist die stufenweise Wiedereingliederung klar geregelt. Grundlage dafür bildet der sogenannte Stufenplan, welcher die verschiedenen Schritte bis zur vollständigen Wiedereingliederung beinhaltet. Solch ein Stufenplan wird von der betroffenen Person in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt erstellt.

Bevor dieser Prozess allerdings umgesetzt werden kann, müssen Mitarbeiter wie auch Unternehmen solch einem Stufenplan zustimmen. Eine schriftliche Vereinbarung wird hierbei vorausgesetzt.

Des Weiteren gibt es diverse Vorgaben, die ein Stufenplan enthalten muss. Solche Vorgaben sind unter anderem:

  • Der Beginn sowie das Ende der Maßnahme

  • Ausreichend Informationen zu den einzelnen Stufen

  • Aussetzen und Stilllegen von Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag

  • Rücktrittsrechte für beide Parteien

Der Stufenplan liefert eine genaue Übersicht, wie die Wiedereingliederung des Betroffenen planmäßig umgesetzt werden kann.

Eine zeitliche Prognose kann beim Hamburger Modell nicht erfolgen, da die Dauer des Verfahrens je nach Einzelfall sehr stark variieren kann.

Die Integration bezieht sich auf alle Maßnahmen, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen. Dazu zählen Anpassungen im Bereich der Arbeitszeit oder des Arbeitsplatzes. Eine Versetzung oder innerbetriebliche Umschulungen sind weitere Maßnahmenalternativen. Hierbei ist der Ergonomie-Check eine häufig verwendete Maßnahme.

Das Outplacement kommt dann zum Einsatz, wenn all die genannten Maßnahmen erfolglos oder nicht umsetzbar waren. Das Outplacement wird verwendet, um eine sozialverträgliche Lösung für den Mitarbeiter zu finden. Die Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis wäre hierbei eine Maßnahme, die in den Bereich des Outplacement fallen würde.


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Häufige Probleme im Bereich der BEM-Maßnahmenphase

Die Maßnahmenphase stellt in keinster Weise einen standardisierten Prozess dar. Jeder BEM-Fall ist unterschiedlich und individuell. Aus diesem Grund muss eine Analyse, sowie die darauf folgende Maßnahmenplanung, immer individuell durchgeführt werden.

Hierbei fehlt es den meisten BEM-Zuständigkeiten an Know-how. Vor allem die Auswahl von Maßnahmen, die einen langfristigen Effekt bewirken sollen, erweist sich als ein häufiges Problem. Die Ursache für die Auswahl von Maßnahmen, welche ausschließlich einen kurzfristigen Effekt bewirken, allerdings nach einer gewissen Zeit sehr stark in ihrer Wirkung abflachen, ist auf ein klares Know-how Defizit der jeweiligen BEM-Zuständigkeiten zurückzuführen.

Probleme entstehen ebenfalls im Rahmen von psychischen Erkrankungen. In den meisten Fällen stoßen die BEM-Zuständigkeiten mangels geeigneter Ausbildung an Ihre Grenzen und könne somit keine zielgerichtete Maßnahmenauswahl treffen. Hierbei ist die Unterstützung durch entsprechendes Fachpersonal ein ganz entscheidender Faktor.



Fazit zum Thema Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Zielgerichtete BEM-Maßnahmen, welche auf die individuelle Konstitution einer Person ausgelegt sind, sorgen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Allerdings müssen hierbei wesentliche Aspekte berücksichtigt werden. Eine individuelle Auswahl der Maßnahmen kann nur durch eine vorangegangene Analyse erfolgen. Außerdem müssen die betroffenen Personen in den Prozess der Maßnahmenplanung mit einbezogen werden, da Sie es sind, welche die Maßnahmen umsetzen. BEM-Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Prävention, Rehabilitation, Integration oder dem Outplacement.

Häufig fehlt es den BEM-Zuständigkeiten an langfristigen Lösungen. So schaffen es viele BEM-Zuständigkeiten mit ausgewählten Maßnahmen kurzzeitige Effekte zu erzielen, allerdings fehlt es in den meisten Fällen an nachhaltigen Lösungen. Solch ein Problem kann durch ein Know-how Defizit oder durch eine inkonsequente Veränderung von negativen strukturellen Gegebenheiten innerhalb eines Unternehmens zu Stande kommen. Ohne eine Maßnahmenauswahl, die langfristig Bestand hat, erhöht sich das Risiko einer erneuten Langzeiterkrankung bei den jeweiligen Mitarbeitern.

Aus diesem Grund sollten sich BEM-Zuständigkeiten im Rahmen der Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement stets weiterbilden, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Somit können die bestmöglichen Maßnahmen für den jeweiligen Mitarbeiter ausgewählt werden.